Information zu § 52a UrhG
Vorerst weiter wie bisher
Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Uni informiert:
Neue Entwicklung im Kontext des VG Wort-Rahmenvertrags zu § 52a UrhG
Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Uni informiert:
Neue Entwicklung im Kontext des VG Wort-Rahmenvertrags zu § 52a UrhG