Studienordnungen und Verlaufspläne
Aktuelle Studienordnungen (SPO 2021)
Links zu den neuen Studienordnungen und Studienverlaufsplänen für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2021/22 - oder später - aufgenommen haben oder in die neuen Studienordnungen (SPO 2021) gewechselt sind. Bitte beachten Sie ggf. auch die Änderungen der Studien-und Prüfungsordnung.
Monobachelor Biologie
Kombibachelor Biologie
Monobachelor Biophysik
M.Sc. Quantitative Molecular Biology
M.Sc. Organismal Biology, Biodiversity and Evolution
M.Sc. Biophysics
Auslaufende Studienordnungen (SPO 2008, SPO 2015)
Links zu den bisherigen Studienordnungen und Studienverlaufsplänen für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2021/22 aufgenommen haben und nicht in die neuen Studienordnungen (SPO 2021) gewechselt sind. Bitte beachten Sie ggf. auch die Änderungen der Studien-und Prüdungsordnungen.
Bitte beachten Sie, dass die alten Bachelorordnungen mit Ablauf des 30.09.2024 und die alten Masterordnungen mit Ablauf des 30.09.2023 außer Kraft treten. Danach ist ein Studium nach diesen Ordnungen nicht mehr möglich. Sollten sich Studierende nach dem 30.09.2023 bzw. 30.09.2024 noch in den alten Ordnungen befinden, werden sie automatisch in die neuen Ordnungen umgeschrieben.
Monobachelor Biologie
Kombibachelor Biologie
- Studienverlaufsplan Kernfach mit Lehramtsoption gemäß SPO 2015
- Studienverlaufsplan Zweitfach mit Lehramtsoption gemäß SPO 2015
Monobachlor Biophysik
Master Molekulare Lebenswissenschaften
Master Organismische Biologie und Evolution
Master Biophysik
Wechsel der Studienordnung
Studierende, die in die neuen Ordnungen wechseln möchten, müssen den Wechsel schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklären. Der Wechsel ist unwiderruflich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bitte nutzen Sie für den Wechsel das Formular „10-Antrag-Wechsel-SPO.pdf“, zu finden auf der Webseite der Prüfungsbüros im Downloadbereich.
Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen werden gemäß der Äquivalenztabellen anerkannt. Anhand der Tabellen können Sie vorab prüfen, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Da die Studienverläufe sehr individuell sind, ist eine 1 zu 1 Anerkennung nicht immer möglich. Hier gibt es die Option, Leistungen in den ÜWP zu schieben und/oder Zusatzleistungen auf der Leistungsübersicht auszuweisen. Bitte füllen Sie den Wechselantrag dementsprechend aus.
Die Anerkennung erfolgt bei einem Wechsel im Rahmen der Umbuchungen durch die Prüfungsbüromitarbeiter*innen, sie werden für Sie die optimalste Variante wählen. Sollte es Rückfragen geben, werden sich die Prüfungsbüromitarbeiter*innen unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie, dass die alten Bachelorordnungen mit Ablauf des 30.09.2024 und die alten Masterordnungen mit Ablauf des 30.09.2023 außer Kraft treten. Danach ist ein Studium nach diesen Ordnungen nicht mehr möglich. Sollten sich Studierende nach dem 30.09.2023 bzw. 30.09.2024 noch in den alten Ordnungen befinden, werden sie automatisch in die neuen Ordnungen umgeschrieben.
Weitere wichtige Hinweise für Studierende:
- Studierende des Kernfachs Biologie, welche nicht die Lehramtsoption gemäß der Studienordnung aus 2015 ausüben und in die neue Ordnung wechseln möchten, belegen zur Absolvierung des Kernfachs bis zum Erreichen von 120 LP weitere Module aus dem Wahlpflichtbereich des neuen Monobachelorstudiengangs Biologie (MB 22 bis 31) und/oder weitere Module im Rahmen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs. Der Umfang des alten ÜWPs darf dabei nicht überschritten werden (max. 30 LP).
- Für Studierende des Zweitfachs Biologie, welche nicht die Lehramtsoption gemäß der Studienordnung aus 2015 ausüben und in die neue Ordnung wechseln, entfällt das Modul KF 2 Basismodul Didaktik der Biologie 7 LP.
- Die neuen Masterstudiengänge werden englischsprachig angeboten und erfordern englische Sprachkompetenz in Orientierung an dem Mindestniveau C1.
- Die Module für den Master of Education werden weiterhin deutschsprachig angeboten.
Haben Sie fachlich-inhaltliche Fragen zu den neuen Ordnungen oder zum Wechsel, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater*innen am Institut.
Haben Sie prüfungsrechtliche Fragen zu den neuen Ordnungen oder zum Wechsel wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.