Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Biologie

Wechsel der Studienordnung (SPO 2015)

Informationen zum Wechsel der Studienordnung. SPO = Studien- und Prüfungsordnung

Eine Übersicht über alle Studienordnungen finden Sie unter Studien-und Prüfungsordnungen.

 

Wann ist ein Wechsel der Studienordnung notwendig?

Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2021/22 aufgenommen haben und noch nicht in die neuen Studienordnungen (SPO 2021) gewechselt sind studieren nach den "alten" Studien-und Prüfungsordnungen von 2015. Die alten Bachelorordnungen treten mit dem Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft. Danach ist ein Studium nach diesen Ordnungen nicht mehr möglich. Sollten sich Studierende nach dem 30.09.2024 noch in den alten Ordnungen befinden, werden sie automatisch in die neuen Ordnungen umgeschrieben.

Der aktive Wechsel in die Studien- und Prüfungsordnung 2021 ergibt Sinn, wenn Sie nach der SPO 2015 studieren und Ihr Studium bis zum 30.09.2024 voraussichtlich nicht vollständig abschließen können. Die Studienfachberater:innen und die studentische Studienberatung unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung von Äquivalenzen und der Planung des weiteren Studienverlaufs (siehe Hilfe und Beratung)

 

Wie wechsele ich die Studienordnung?

Studierende, die in die neuen Ordnungen wechseln möchten, müssen den Wechsel schriftlich gegenüber dem Prüfungsbüro erklären. Der Wechsel ist unwiderruflich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Bitte nutzen Sie für den Wechsel das Formular „10-Antrag-Wechsel-SPO.pdf“, zu finden auf der Webseite der Prüfungsbüros im Downloadbereich. Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen werden gemäß der Äquivalenztabellen anerkannt. Anhand der Äquivalenztabellen können Sie überprüfen, welche Module der SPO 2021 Ihnen für die bereits abgeschlossenen Module der SPO 2015 anerkannt werden können. Da die Studienverläufe sehr individuell sind, ist eine 1 zu 1 Anerkennung nicht immer möglich. Hier gibt es die Option, Leistungen in den ÜWP zu schieben und/oder Zusatzleistungen auf der Leistungsübersicht auszuweisen. Bitte füllen Sie den Wechselantrag dementsprechend aus und fügen Sie dem Antrag eine Tabelle mit den gewünschten Äquivalenzen an.

 

Hinweise für Studierende im Kombibachelor (ohne Lehramtsoption)

Studierende des Kernfachs Biologie, welche nicht die Lehramtsoption gemäß der Studienordnung aus 2015 ausüben und in die neue Ordnung wechseln möchten, belegen zur Absolvierung des Kernfachs bis zum Erreichen von 120 LP weitere Module aus dem Wahlpflichtbereich des neuen Monobachelorstudiengangs Biologie (MB 22 bis 31) und/oder weitere Module im Rahmen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs. Der Umfang des alten ÜWPs darf dabei nicht überschritten werden (max. 30 LP).

Für Studierende des Zweitfachs Biologie, welche nicht die Lehramtsoption gemäß der Studienordnung aus 2015 ausüben und in die neue Ordnung wechseln, entfällt das Modul KF 2 Basismodul Didaktik der Biologie 7 LP.

 

Ansprechpartner:innen 

Haben Sie fachlich-inhaltliche Fragen zu den neuen Ordnungen oder zum Wechsel, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater*innen.

Haben Sie prüfungsrechtliche Fragen zu den neuen Ordnungen oder zum Wechsel wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.